Römhild Wäschereiservice · Braystr. 5, D-81677 München · Telefon: +49 (0) 731 26400934 · Fax: +49 (0) 731 26400936 · E-Mail: info@roemhild-rws.de
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Dieses Dokument kann ausgedruckt, gespeichert („Daten speichern unter") oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.
(2) Wir treten ausschließlich mit Unternehmern gemäß § 14 BGB in Geschäftsbeziehung. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Unsere Verkaufs-/Leistungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-/Leistungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Dies gilt nicht, wenn wir in einem schriftlichen Angebot die Verbindlichkeit zugesichert haben. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Ist Ihre Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Wird das Angebot unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, Internet) abgegeben, sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
(3) Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch uns zustande.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich" bezeichnet werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung.
§ 3 Vergütung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten und der vereinbarte Liefertermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Dies gilt auch für den Fall geänderter Listenpreise bei unseren Lieferanten. Änderungen des Umsatzsteuergesetzes berechtigen beide Vertragspartner zu entsprechenden dadurch bedingten Preisänderungen.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung.
(5) Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(6) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
(7) Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware oder Leistung bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10 % übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware oder Leistung auf Verlangen des Kunden verpflichtet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware oder Leistung, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Waren oder der Leistung unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware oder Leistung sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware oder Leistung herauszuverlangen.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Ware oder Leistung im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich MWSt) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 5 Lieferzeit und Gefahrtragung
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer-/Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Liefer-/Leistungsbedingungen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware oder Leistung geht mit der Übergabe bzw. Leistungserbringung, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
(4) Der Übergabe/Leistungserbringung steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung
(1) Wir leisten für Mängel der Ware oder Leistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 7 Ziff. 1 und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3) Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen (§ 377 HGB); andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware oder Erbringung der Leistung. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(5) Soweit auf von uns gelieferte Ware die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie anwendbar sind, entspricht die von uns gelieferte Ware den Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie mit den dort üblichen Usancen. Diese sind Bestandteil dieses Vertrages. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen von Qualität, Farbe oder Maßen, Gewichten oder Ausrüstungen können nicht beanstandet werden.
§ 7 Haftungsbeschränkungen und -freistellung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
(3) Wir haften nur für eigene Inhalte auf unserer Website. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
(4) Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
§ 8 Montage und ähnliche Leistungen
(1) Unsere Leistungsverpflichtung bezieht sich lediglich auf den Zustand und die Funktion unserer Erzeugnisse. Bei Bewicklungen von Mangelmaschinen hat der Kunde die Maschine termingerecht demontiert und in mangelfreiem Zustand bereitzuhalten, sowie während der Montage mit mindestens 120 °C zu beheizen, wenn dies typenbedingt zur Montage erforderlich ist.
(2) Bei Montagearbeiten an anderen Maschinen und Geräten sind diese so bereitzuhalten, dass ohne weitere vorbereitende Maßnahmen die Montage- bzw. Wartungsarbeiten ausgeführt werden können. Sollte eine Zeitverzögerung bei der Montage oder Wartung dadurch entstehen, dass die vorstehenden Voraussetzungen über die Bereithaltung der Maschinen nicht vorliegen, sind die Kosten für die Wartezeit mit der Pauschalvereinbarung nicht abgegolten, sondern die Wartezeit wird nach dem üblichen Satz getrennt in Rechnung gestellt. Im Übrigen ist der Monteur, wenn nicht binnen einer Stunde nach Ankunft ein montagefähiger Zustand der Maschinen geschaffen werden kann, berechtigt, sich zu entfernen. Eine kostenfreie Anreise haben wir nicht zu wiederholen.
(3) Die Montage setzt eine einwandfreie Beschaffenheit sowie eine technisch sinnvolle Einordnung der Betriebsmittel des Kunden voraus. Ist dies nicht gegeben, oder besteht der Kunde entgegen eines entsprechenden Vorbehalts des Monteurs auf einer anders gearteten Montage, sind sämtliche Mangel- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Der Kunde hat die Montage und den mangelfrei durchgeführten Probelauf zu bestätigen. Liegt eine solche Bestätigung vor, sind sämtliche Mangel- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten (wie z. B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten), die im Rahmen der Geschäftsabwicklung anfallen, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Sämtliche personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.
(2) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) sowie Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) seiner gespeicherten Daten. Anfragen richten Sie bitte per E-Mail mit dem Betreff „Datenschutz" an info@roemhild-rws.de. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Mai 2026
